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Eigenmietwert-Abschaffung muss in die Einigungskonferenz

Eigenmietwert-Abschaffung muss in die Einigungskonferenz

16.12.2024, 18:4616.12.2024, 18:46
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Der Traum der Vermieter steht auf der Kippe: die Abschaffung des Eigenmietwerts.Bild: keystone

Mit der Abschaffung des Eigenmietwerts muss sich die Einigungskonferenz befassen. Die Positionen von Nationalrat und Ständerat liegen allerdings so weit auseinander, dass eine Lösung schwierig scheint. Das ergab die letzte Beratungsrunde im Nationalrat.

Der Nationalrat will den Eigenmietwert vollständig abschaffen und bekräftigte dies am Montag mit 115 zu 74 Stimmen und mit sechs Enthaltungen. Um dadurch wegfallende Einnahmen wettzumachen, vor allem in Tourismusregionen, schlägt er ergänzend eine neue Objektsteuer vor für selbstbewohnte Zweitwohnungen.

Über die Vorlage für diese Steuer will der Nationalrat allerdings erst entscheiden, wenn feststeht, was die Einigungskonferenz beantragt. Mit 160 zu 30 Stimmen hiess er am Montag einen entsprechenden Antrag von Thomas Aeschi (SVP/ZG) gut.

Eine bürgerliche Minderheit um Beat Walti (FDP/ZH) hätte nur Erstwohnungen von der Eigenmietwert-Besteuerung ausnehmen und die Vorlage damit bereinigen wollen. Walti begründete dies mit dem Widerstand gegen die Befreiung von Zweitwohnungen. Auch sei eine Erstwohnung ein Grundbedürfnis, eine Zweitwohnung dagegen nicht. «Eine Zweitwohnung dagegen ist ein Luxusproblem.»

Der Ständerat will den Eigenmietwert nur bei Erstwohnungen abschaffen. Auch beim Abzug der Schuldzinsen gibt es Uneinigkeit. Auf Kompromissvorschläge des Nationalrates hatte sich der Ständerat vergangene Woche nicht einlassen wollen.

Die Abschaffung der Besteuerung des Eigenmietwertes ist ein politischer Dauerbrenner, und sie ist umstritten. Die vor sieben Jahren im Ständerat angestossene Vorlage kommt nun in die Einigungskonferenz. Diese hat angesichts der diametral auseinanderliegenden Positionen keine leichte Aufgabe. (sda)

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63 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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p4trick
16.12.2024 19:36registriert März 2017
Es sollten nur der Eigenmietwert am Wohnort abzugsfähig sein. Alle anderen Häuser und Wohnungen macht es Sinn dass der Eigenmietwert bleibt. Entweder werden die vermietet dann hebt sich das sowieso auf oder sie bleiben leer und dann ist der Eigenmietwert mehr als gerechtfertigt
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Vallhag
16.12.2024 20:56registriert März 2024
Bei selbstbewohnten Erstwohnungen gehört der Eigenmietwert abgeschafft weil Grundbedürfnis. Aber bei Zweitwohnungenzwängelen nur wieder die Bonzen. Ich würde den Eigenmietwert für Zweitwohnungen sogar erhöhen. Niemand braucht zwei Wohnungen. Schon gar nicht in einer Zeit, in der viele nicht mal eine finden.
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Katerchen
16.12.2024 20:01registriert März 2023
Ich glaube nicht, dass es eine Einigung geben wird. Und falls doch wird jemand das Referendum ergreiffen und es wird eine Neiddebatte angeatossen um die den ungerechten Eigenmietwert beizubehalten.
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